Hessischer Konsulentendienst
Ein neues Modell der Kurzzeit-Beratung
Kurzzeitberatung
- Die Beratung erarbeitet Erklärungen und Deutungen für das herausfordernde Verhalten des behinderten Menschen
- Auf der Grundlage dieser Deutungen gibt die Beratung Anregungen und Empfehlungen für Veränderungen in der Wohnsituation/im Betreuungsverhalten der Mitarbeiter
- Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen nimmt oftmals längere Zeit in Anspruch. Dafür ist jedoch die Anwesenheit der Konsulenten nicht erforderlich, da die Beratung auf den vorhandenen Fähigkeiten und Kompetenzen aufbaut
Der behinderte Mensch im Mittelpunkt der Beratung
- Die Situation des behinderten Menschen ist das Zentrum der Beratungsperspektive
- Beobachtungen zu Team, Leitung und Organisation werden benannt, aber nur insoweit
bearbeitet, als dies für die Situation des Klienten von Bedeutung ist
Systemische Perspektive
- Betrachtung der verschiedenen Systeme und ihres Ineinanderwirkens:
Familie, Freunde, Wohnheim, Werkstatt, Tagesförderstätte
- Betrachtung der Dynamik in den Systemen (Selbstüberforderung; Klient als Symptomträger; Problemtrance; hilflose Helfer)
Die Biografie des behinderten Menschen wird in die Beratung einbezogen
- Welches sind die Netzwerke des Klienten - früher und heute?
- Wie ist das Leben des Klienten bisher verlaufen? (familiäre Biographie, persönliche Beziehungen, Bildungsbiographie, Berufsbiografie)
Beispielhafter Beratungsablauf
- Hilfeantrag durch einen bevollmächtigten Trägervertreter mittels des Formblattes Hilfeanfrage erste Informationen zu Klient und Problemlage
- Telefonische Kontaktaufnahme innerhalb eines Werktages durch die Konsulenten mit
Terminangeboten und Planung der geeigneten Beratungsbedingungen (Rahmen, Teilnehmer, Dauer)
- Die erste Konsultation endet mit Empfehlungen oder (bei Bedarf) Vereinbarung weiterer
Termine ggf. bei veränderten Beratungsbedingungen
- Die Empfehlungen der Konsulenten erhält der Auftraggeber auf Wunsch schriftlich zur Kenntnis. Für die
Umsetzung von Lösungs- und Handlungsstrategien ist das Team/die Leitung verantwortlich;
die Konsulenten nehmen darauf keinen Einfluss
Beispiele für Handlungsempfehlungen
- Veränderungen im Verhalten der Betreuer/Eltern/Mitarbeiter (z.B. weniger bevormundendes oder erzieherisches Verhalten, weniger Kontrolle; weg von der Orientierung am herausfordernden Verhalten)
- Strukturveränderungen (Urlaubsplanung, Wochenendplanung)
- Überprüfung des Betreuungskonzeptes
- Erhöhung oder Verminderung des Betreuungsaufwandes (z.B. nach schwerwiegenden Lebensänderungen wie Tod einer nahen Bezugsperson)
- Einführung neuer Maßnahmen (z.B. regelmäßiges Einzelgespräch mit dem behinderten Menschen)
- Empfehlung von Traumatherapie
- Fortbildung/Supervision/Coaching für Mitarbeiter/Leitung (z.B. der behinderte Mensch als Symptomträger für Team-/Leitungskonflikte)
- Wechsel des Wohnheims/TaFö/WfbM
Evaluation
- Feedback an die Konsulenten am Ende jedes Konsultationsgesprächs
- Abschlussgespräch mit der Leitung/den Mitarbeitern/dem Mensch mit Behinderung am Ende der Konsultation
- Persönliches Nachgespräch mit den Mitarbeitern/dem Mensch mit Behinderung nach drei Monaten (fakultativ)
Honorar
Das Honorar für den Konsulentendienst beträgt:
- EUR 750,00 / Konsultationssitzung zzgl. Fahrtkosten (EUR 0,40 / km / Konsulent; EUR 0,50 / Minute / Konsulent)
- EUR 150,00 für schriftliche Handlungsempfehlungen
- zzgl. der gesetzl. USt.